... ich bin davon ausgegangen, dass ich bereits in meiner letzten E-Mail verdeutlicht habe, das aufgrund des Kanzleizusammenschlusses (ja, Einzelanwalt ohne Sekretärin schließt sich mit Einzelanwalt ohne Sekretärin zusammen...) einhergehend mit einem Umzug (vom zweiten Stock ins Erdgeschoß) nicht mit einer kurzfristigen oder gar übereilten Einstellungsentscheidung zu rechnen ist. Da im Kollegium (???) zudem die Überzeugung besteht, Bewerbungen eingehend zu prüfen und nicht einfach unbeantwortet zurückzuschicken, darf grundsätzlich jede Bewerberin mit einer Rückantwort rechnen (sofern überhaupt noch Interesse an der Stelle bestehen sollte). U.a. aufgrund dieser Erwägungen sehen wir auch keine Rechtfertigung, uns von außen unter Druck setzen zu lassen (eine höfliche Anfrage zwei Wochen nach Erhalt der Bitte, einen Termin zu vereinbaren, weil man niemanden erreichte, auch, um weiteres Interesse zu signalisieren) , wenngleich uns bewusst ist, dass einige Bewerberinnen aufgrund eigener zeitlicher und wirtschaftlicher Notwendigkeiten gerne eine umgehende Entscheidung anstreben.
Ich habe bewusst eine Beantwortung Ihres Schreibens vom 3. September 2010 zurückgestellt, da ich keinen Einfluss auf Mitentscheider in Bezug auf eine etwaige Entscheidung zu einem Bewerbungsgespräch oder mehr ausüben wollte, denn: Nach Ihrer o.g. E-Mail habe ich mir die Mühe gemacht, nochmals die eingehenden Sprachnachrichten auf den Anrufbeantworter der Kanzlei abzuhören, aber keinerlei Nachricht von Ihnen darauf gefunden (natürlich nicht, oder vergibt der AB die Termine? dann braucht er keine Angestellte, prima) . Des Weiteren liegt es (auch gerade bei Kanzleiumzügen) durchaus in der Natur der Sache, dass Anwalt auch mal auswärtige Termine wahrzunehmen hat und es deshalb sinnvoll ist, etwaige Besuchstermine fernmündlich oder via E-Mail anzukündigen (hatte ich, aber bei x Versuchen blieb ich erfolglos, daher eine höfliche Nachfrage per Mail).
Auch wenn bisher noch keine abschließende Stellenentscheidung getroffen wurde, darf ich Ihnen nach entsprechender Rückabstimmung mit meinem Kollegen vermitteln, dass von hieraus kein weiteres Interesse mehr besteht, auf Sie zurückzukommen (Danke, von hier aus auch nicht) . Ich will auch nicht verhehlen, dass ich persönlich vom Stil bzw. Inhalt Ihrer o.g. E-Mail wenig angetan war, allerdings noch die Möglichkeit offen halten wollte, dass ggf. ein positiveres Votum der Mitentscheider abgegeben wird. Dies war allerdings nicht der Fall.
Da Sie Ihre Bewerbung via E-Mail geschickt haben, gehe ich davon aus, dass eine Rückübersendung von Bewerbungsunterlagen ohnehin nicht einschlägig ist. Sie dürfen selbstredend davon ausgehen, dass Ihre Bewerbung vertraulich behandelt wird. (Und die Bewerbungsunterlagen per Post? Ach, laß mal gut sein, die paar Kopien kann ich mir leisten)
Ich darf mich für Ihr entgegengebrachtes Interesse bedanken und wünsche Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Irgendwie bleibt mir da die Luft weg, andererseits: für so einen XXX möchte ich gar nicht arbeiten! Und ständig alleine im Büro sitzen ist auch nicht so mein Ding, in der Nase bohren kann ich auch zuhause.
*grummel*
Herrjeh, was ist denn das für einer? Ich glaub, das ist ein ganz frischer Anwaltsfrischling, der erst noch den fiesen Ton für die Gegenseite üben muss. Gut, dass Du da nicht hinwillst!
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